leuchtturm
Baustellenkoordination:

Seit 01. Juli 1998 ist die EG-Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 geltendes deutsches Recht. Aus dieser Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben sich für Bauherren folgende Pflichten:


Die Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).
Die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) für die Planungs- und Ausführungsphase, wenn mehrere Firmen auf der Baustelle tätig sein werden.
Die Pflicht zur Vorankündigung, wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet (Meldung bei der zuständigen Behörde, mindestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle!).
Die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.
Die Erstellung der Unterlagen zur gefährdungsfreien Wartung und Betrieb des Gebäudes nach Bauabschluss.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Betreuungsmodell auf Basis der Baustellenverordnung, auch für komplexere Projekte. Ziel ist es sicherheitstechnische Risiken zu erkennen und organisatorische Abläufe zu optimieren. Sie, als Bauherr, werden von uns in allen Bereichen der Baustellenverordnung entlastet - sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Bauprojektes. Konkret bedeutet das für Sie eine Reduzierung der Kosten.