leuchtturm

Der Betriebsarzt erfüllt seine Aufgaben gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Es handelt sich um eine ärztliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den speziellen Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Deshalb findet zunächst eine Analyse des jeweiligen Arbeitsplatzes anhand eines Vor-Ort-Termines statt. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen werden Vorschläge & Empfehlungen abgeleitet, die der Arbeitgeber dann auf freiwilliger Basis durch entsprechende Maßnahmen umsetzen kann, um z.B. Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Arbeitsplätze gesundheitsbewusst einzurichten. Der Betriebsarzt hat dabei lediglich eine beratende Funktion auf gesetzlicher Basis -keine Kontrollfunktion!

Arbeitsplätze mit höherem Gefährdungspotential setzen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen voraus. Dabei wird unterschieden zwischen verbindlichen Untersuchungen, um die Tauglichkeit des Mitarbeiters nachzuweisen und Präventivuntersuchungen zum Schutz der Gesundheit des Mitarbeiters.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Jahreseinsatzzeiten in den betroffenen Betrieben wird durch die seit dem 01.01.2011 in Kraft getretene "Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Sie gilt einheitlich für alle Mitgliedsunternehmungen und -gesellschaften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.


Unsere Betriebs- und Fachärzte für Arbeitsmedizin der AMZ GmbH sind qualifiziert, verfügen über branchenübergreifendes Wissen und beraten Sie effektiv in allen Fragen der Gesundheit.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

* Vermindertes Auftreten von arbeitsplatzspezifischen Erkrankungen
* Verringertes Krankheitsrisiko 

* Erhaltung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter
* Motivierende Gesundheitsschutzmaßnahmen für Zufriedenheit im Betrieb

Weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.dguv.de
http://www.rki.de