leuchtturm

Ab wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen, die mehr als neunzehn Arbeitnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen. D.h. bei allen juristischen (GmbH usw.) als auch natürlichen Personen (Kaufleute, Freiberufler, usw.) besteht diese Verpflichtung, soweit sie personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten.


Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?

zuverlässige Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzes
notwendige Fachkunde und Know-How
Vermeidung von Risiken (Bußgelder, Schadensersatz, usw.)
keine interne Personalbindung, keine Ausbildungskosten
kostengünstige Beratung und Mitwirkung bei der Umsetzung

Welche Aufgaben hat der externe Datenschutzbeauftragte?

Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung von IT-Verfahren mit personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und anderer Vorschriften zum Datenschutz
Prüfung der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes
Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Entwickeln von Richtlinien und Anweisungen zur betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes in einer Apotheke
Unterstützung beim Führen des Verarbeitungsverzeichnisses