leuchtturm
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) wird nach dem Arbeitssicherheitsgesetz schriftlich bestellt. 


Sicherheitsfachkräfte (FaSi) haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Führungskräfte und die Belegschaft auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten zu unterstützen.

Die seit dem 01.01.2011 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betiebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die gesetzlich vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit pro sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten, analysieren und geben unter dem Aspekt der Kostenbetrachtung konstruktive Verbesserungsvorschläge. Diese Betreuung im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes gewährleistet den betrieblichen Datenschutz.

Beratungsinhalte:

  • Haftungsberatung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Analyse der Arbeitsprozesse
  • Beurteilung der ermittelten Gefährdungen
  • Gemeinsames Erarbeiten von Schutzzielen
  • Gemeinsames Umsetzen der festgelegten Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle


Weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.bg-praevention.de